Biotopkataster - gesetzlich geschützte Biotope

Ein Biotop ist ein räumlich abgrenzbarer Lebensraum von Tieren, Pflanzen und Pilzen wildlebender Arten, dessen abiotische Faktoren grundlegend und prägend sind. Dazu zählen sowohl natürlich entstandene als auch vom Menschen geschaffene Lebensräume. Für die Erhaltung der Biodiversität und den Biotopverbund sind die Biotope essentiell. Aktuelle statistische Angaben zu den Biotopen finden Sie hier.

Ziel und gesetzliche Aufgabe des Naturschutzes ist es, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften aller einheimischen Arten, insbesondere aber auch seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln, und, wo erforderlich, wiederherzustellen. Der Gesetzgeber hat mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ergänzt durch § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), besonders schutzbedürftige, wertvolle Biotope unmittelbar unter gesetzlichen Schutz gestellt. Der Schutz dieser Lebensräume besteht unmittelbar von Gesetzes wegen, unabhängig von ihrer Erfassung und Dokumentation im Rahmen oder aufgrund von Kartierungen. 

Das Land nimmt seine Verantwortung für den Naturschutz und für die Erhaltung der geschützten Biotope durch deren systematische Kartierung anhand fachlich definierter Kriterien wahr und stellt das Ergebnis der Kartierung zur Verwendung für Planungen und Projekte öffentlich in digitaler Form zur Verfügung. Die gesetzlich geschützten Biotope werden nach der Geländeaufnahme durch qualifizierte Fachbüros unter Verwendung des amtlichen Biotoptypenschlüssels entsprechend der Kartieranleitung "Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG" digitalisiert (Grafik und Sachdaten), qualitätsgeprüft und in das zentrale Datenkataster der Naturschutzverwaltung eingestellt. Die im Rahmen des Biotopkatasters erfassten Biotoptypen wurden auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte lagegenau auf Basis hochauflösender Luftbilder erfasst und digitalisiert.

Nach § 30 Abs. 7 BNatSchG sind die gesetzlich geschützten Biotope zu registrieren und deren Registrierung in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen. Diesen Anforderungen wird in Rheinland-Pfalz dadurch Rechnung getragen, dass die amtlichen Biotope gem. § 30 BNatSchG im zentralen Datenkataster von OSIRIS-RLP geführt und im Landschaftsinformationssystem (LANIS) dargestellt sowie darüber bereitgestellt werden. Die im LANIS dargestellten gesetzlich geschützten Biotope sind in diesem Sinne dem § 30 Abs. 7 BNatSchG entsprechend in den dargestellten Abgrenzungen qualitätsgeprüft und amtlich registriert.

Im LANIS Kartenclient haben Sie die Möglichkeit, die vom Land kartierten, gesetzlich geschützten Biotope einzusehen und abzufragen.

Ein Datensatz umfasst im Wesentlichen Angaben über:

  • den Biotoptyp gemäß §30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. §15 LNatSchG,
  • die fachliche Bezeichnung des Biotoptyps einschließlich seiner spezifischen Ausprägung (Biotoptyp und Zusatzcode),
  • gemäß Kartieranleitung vorgefundene biotoptypische Pflanzengesellschaften und
  • gemäß Kartieranleitung vorgefundene biotoptypische Pflanzen und ggf. Tiere.

Das landesweite Biotopkataster umfasst alle Kartierungen von Biotopen in den definierten Landschaftsräumen und aus unterschiedlichem Anlass, neben den vom Naturschutz veranlassten Biotopkartierungen (z. B. Grünlandkartierung landesweit) sind dies Kartierungen z. B. im Rahmen von Verfahren der Bodenordnung, im Zuge von Bauleitplanungen oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Eingriffen in Natur und Landschaft (z. B. Straßenbau).

So wurden im Zeitraum 2006 – 2011 Biotope im Rahmen einer allgemeinen Biotopkartierung i. d. R. kreisweise (24 Kreise und 12 kreisfreie Städte) innerhalb vorgegebener Suchräume erfasst und in der Folge anlassbezogen durch Einzelkartierungen ergänzt, bspw. im Zuge der Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung. Die Daten wurden lagegenau auf hochauflösenden Luftbildern erfasst und digitalisiert und mit den Flurstückgrenzen referenziert („ALK- konform“). Die Daten wurden nach der Geländeaufnahme qualitätsgeprüft und in ein zentrales Datenkataster eingestellt, das die Verwaltung und Weitergabe der Daten übernimmt.

Die Kartierung baute auf den vorhandenen Daten vorlaufender Biotopkartierungen von 1986 bis 1991 und dann von 1992-1997 (Link) auf und hat diese aktualisiert, konkretisiert und ggf. auch korrigiert. Die als geschützt oder schutzwürdig anzusehenden („substanziellen“) Biotoptypen wurden separat erfasst und abgegrenzt (Objektklasse "BT"). Dazu wurden nach einem formalisierten Verfahren die Sachdaten erhoben. Die relevanten Biotoptypen sind die § 30 Biotoptypen (Bundesnaturschutzgesetz), die FFH- Lebensraumtypen und weitere, teilweise für konkrete Bearbeitungsgebiete „schutzwürdige“ Biotoptypen.

Die Abgrenzungen der Objektklasse BK (Biotopkomplexe) sind durch die Zusammenfassung von Biotoptypen erfolgt, die einen räumlich-funktionalen Zusammenhang aufweisen (z. B. ein Bachtal oder ein trockener Südhang), die im Komplex eine höhere naturschutzfachliche Bedeutung als das Umfeld aufweisen und daher prädestiniert sind z. B. zur Ausweisung als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil.

Das Biotopkataster 2006 bis 2011 wurde als sogenannte Kombikartierung erhoben, bei der in einem Kartierdurchgang die schutzwürdigen Biotopkomplexe, die geschützten Biotope wie z. B. Streuobstwiesen, Magerweiden), die FFH- Lebensräume sowie zusätzlich noch die Fundpunkte relevanter Pflanzen (Objektklasse FP, Regelfall) und Tiere (Objektklasse FT, Ausnahmefall, Zufallsbeobachtung) aufgenommen wurden. Die Daten des vorherigen Biotopkatasters wurden dadurch aktualisiert, räumlich konkretisiert und damit exakter nachvollziehbar.

Die erhobenen Daten stehen systematisch standardisiert und digital für weitere Funktionen im Geoportal LANIS zur Einsicht, zum Download sowie als Geodatendienste zur Verfügung.