IUCN-V Geschützte Landschaft

In die IUCN Schutzkategorie V fallen Schutzgebiete, in denen das Zusammenwirken von Mensch und Natur im Laufe der Zeit eine Landschaft von besonderem Charakter mit herausragenden ökologischen, biologischen, kulturellen und landschaftlichen Werten geformt hat und in dem die ungestörte Fortführung dieses Zusammenwirkens für den Schutz und Erhalt des Gebietes und seiner zugehörigen Naturschutz- und anderen Werte unerlässlich ist.

Schutzgebiete der Kategorie V sind das Ergebnis eines biotischen, abiotischen und anthropogenen Zusammenwirkens und sollten folgende wesentliche Merkmale aufweisen:

  • eine Landschaft und/oder ein an eine Küste und/oder Insel anschließendes Meeresgebiet von großer und ausgeprägter landschaftlicher Schönheit mit den maßgeblichen dazugehörigen Lebensräumen, Pflanzen und Tieren und damit verbundenen Kulturmerkmalen;
  • ein ausgewogenes Zusammenwirken zwischen Mensch und Natur, das die Zeit überdauert und seine bestimmenden Eigenschaften bewahrt hat, oder das Anlass zur Hoff nung gibt, dass diese Integrität wiederhergestellt werden kann;
  • einzigartige oder überlieferte Formen der Landnutzung, wie sie z. B. in nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Systemen vorkommen, sowie Siedlungen, die sich im Einklang mit ihrer Landschaft entwickelt haben.

In Rheinland-Pfalz fallen folgende Schutzgebiete in die IUCN Kategorie V: