Naturdenkmale

Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

Naturdenkmale werden nur dann im LANIS geführt und dargestellt, wenn sie die Anforderungen an amtliche Geofachdaten erfüllen und vollständig sind. Dafür werden sie von den unteren Naturschutzbehörden der Kreise und Kreisfreien Städte geprüft und kontinuierlich aktuell gehalten.

Inzwischen konnten die Naturdenkmale von 18 der 24 Kreise und 12 der 12 Kreisfreien Städte aktualisiert und ins LANIS übernommen werden. Über vollständige, korrekte Darstellungen der Naturdenkmale verfügen: 

die Kreisfreien Städte
Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstrasse, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken,

und die Kreise
Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.

Fragen zu Naturdenkmalen, die hier nicht aufgelistete Kreise betreffen, richten Sie bitte unmittelbar an die untere Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. 

Eine kartographische Übersicht der Naturdenkmäler in Rheinland-Pfalz bietet das LANIS Geoportal.